Coronavirus aktuell

covid_symbolbildVier erkrankte Personen im Landkreis Celle

Celle (lkc). Bedingt durch die Urlaubssaison verzeichnet das Gesundheitsamt des Landkreises Celle einen leichten Anstieg von Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Insgesamt sind vier Personen aus dem Kreisgebiet (drei Personen aus Celle, eine Person aus Wietze) erkrankt und zeigen leichte Symptome. Vorsorglich befinden sich 25 weitere Personen, die zum privaten oder beruflichen Umfeld der Erkrankten gehören, in Quarantäne. Die Ansteckungen erfolgten nach bisherigem Kenntnisstand in allen Fällen bei Auslandsaufenthalten in der Türkei, Saudi-Arabien und Rumänien.

Alle infizierten Personen haben sich nach ihrer Reiserückkehr mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Celle in Verbindung gesetzt und sich vorbildlich verhalten. Es besteht weiterhin regelmäßiger Kontakt zu den Erkrankten.

Der Landkreis weist noch einmal eindringlich darauf hin, dass auch im Urlaubsland die vor Ort geltenden Regelungen und im Anschluss die niedersächsischen Regelungen für Ein- und Rückreisende beachtet werden müssen. Es ist unerlässlich, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine Reise antreten, egal ob im In- oder Ausland, die bekannten Hygienemaßnahmen einhalten um sich selbst und andere zu schützen. Wichtig ist dabei auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird und jedenfalls in geschlossenen Räumen oder wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz anderer getragen wird.

Quelle: Landkreis Celle, Pressemitteilung Nr. 186, 31.07.2020

Stedden von oben im Juli 2020

„Stedden von oben“ im Wandel der Jahreszeiten…

Stedden/Politik

logo-winsen_aller_smallDie Niederschrift der 8. Sitzung des Ortsrates Wolthausen/Stedden vom 11.06.2020 können Sie hier nachlesen…

Coronavirus aktuell

covid_symbolbild Neue Erkrankung im Landkreis Celle

Celle (lkc). Seit dem 26. Juni hatte der Landkreis keine an Corona erkrankte Person mehr verzeichnet. Im Verlauf der Urlaubssaison ist nun ein neuer Fall im Stadtgebiet Celle hinzu gekommen. Daraus resultierend befinden sich zwei weitere Menschen, die zum engen Kontaktfeld gehören, in Quarantäne. Beide sind symptomfrei.

Infiziert hat sich die positiv getestete Person wahrscheinlich im Urlaub während eines Auslandsaufenthaltes im Kosovo. Die Erkrankung begann sich durch Halskratzen, im weiteren Verlauf auch mit Durchfall, Geruchs- und Geschmacksverlust zu äußern. Bisher verläuft die Infektion mild, die Person ist den Umständen entsprechend wohl auf und steht in regelmäßigem Kontakt zum Gesundheitsamt des Landkreises Celle.

Der Landkreis weißt noch einmal eindringlich darauf hin, dass im Urlaubsland die vor Ort geltenden Regelungen und im Anschluss die niedersächsischen Regelungen für Ein- und Rückreisende beachtet werden müssen.

Wichtig ist auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird und jedenfalls in geschlossenen Räumen oder wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz anderer getragen wird. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen ist entscheidend dafür, dass es zu keiner erneuten Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland kommt.

Quelle: Landkreis Celle, 21.07.2020

Verunreinigungen durch Tiere

logo-headerIn der Vergangenheit hat das Ordnungsamt der Gemeinde Winsen (Aller) mehrfach auf die Verschmutzung der Straßenseitenstreifen durch Hunde hingewiesen und an die Reinigungspflicht der Hundeführer appelliert.

Die Pflicht, in solchen Fällen unmittelbar eine Säuberung herbeizuführen, besteht selbstverständlich nicht nur für die Hundeführer, sondern für alle Personen, deren Tiere (insbesondere Pferde, Schafe, Rinder usw.) Verunreinigungen hinterlassen.

In § 6 Absatz 4 der „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Winsen (Aller)“ heißt es nämlich, dass die Verunreinigung von Straßen, Gehwegen und Grünstreifen durch andere Tiere ebenfalls zu vermeiden ist. Ferner wird festgestellt, dass der Eigentümer oder Besitzer des Tieres verpflichtet ist, den Schmutz unverzüglich zu entfernen. Seine Reinigungspflicht geht hierbei derjenigen des Anliegers vor.

Liegen entsprechende Anzeigen vor, ziehen Zuwiderhandlungen auch in diesen Fällen Geldbußen gegen den verantwortlichen Tierhalter bzw. -führer nach sich.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller)

Stedden von oben: Die „Gemeindetränke“ [Kurzvideo]