Alle Jahre wieder: Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 15. Juli

Lizenzfreie Bildquelle: David Mark (Pixabay)

In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli (Brut-, Setz- u. Aufzuchtzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Dies geht aus den bestehenden Schutzvorschriften nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) hervor.

Dies gilt nicht für Hunde, die zur befugten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden. Zur freien Landschaft gehören alle Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage. Im Zweifel sollte jeder Hundehalter jedoch „der Natur den Vorzug“ einräumen. Dadurch werden frei lebende Tiere geschützt, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung, gerade auch durch Erholungssuchende, zurückgehen. So bieten oft schon unmittelbar am Ortsrand stillgelegte Flächen oder weniger intensiv genutzte Ackerrandstreifen, die entlang häufig begangener Feldwege liegen, Deckung und erscheinen vielen Tierarten als „Kinderstube“ geeignet. In diesem Zusammenhang wird z. B. auf die Wiesen hinter dem Allerdamm hingewiesen, die den Störchen als Nahrungsplatz und vielen Bodenbrüter als Nistplatz dienen. Nicht angeleinte Hunde werden hier mit Sicherheit als störend empfunden.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, Hunde würden erst dann eine Gefahr, wenn sie einem Stück Wild hinterher hetzen, ist es so, dass Wild über weite Entfernungen sensibel auf Hunde reagiert. Diese strömen schließlich einen gewissen „Raubtiergeruch“ aus und stören allein durch normales Herumschnüffeln am Wegesrand bereits brütende Vögel, wie Fasane, Rebhühner und Enten.

Hatte ein Hund erst einmal seine Nase am Gelege oder am Jungwild, ist dies meist verloren, weil es die Elterntiere nicht mehr annehmen.

Deshalb der ausdrückliche Hinweis, Hunde in dieser Zeit nur angeleint zu führen.

Quellen: NWaldLG, Gemeinde Winsen (Aller)

🧬 Landkreis Celle: Ausgangsbeschränkungen für einzelne Gemeinden

Landkreis Celle erlässt Allgemeinverfügung

Ausgangsbeschränkungen für einzelne Gemeinden ab Dienstag, 30. März

Celle (lkc). Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen und den Vorgaben der Niedersächsischen Corona Verordnung hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der in den Städten Celle und Bergen, der Gemeinde Wietze und der Samtgemeinde Flotwedel eine Ausgangsbeschränkung eingeführt wird. Diese Verfügung gilt ab Dienstag, 30. März. Die Verfügung inklusive der Begründung kann hier eingesehen werden.

Es gilt somit:

  1. In den Städten Celle und Bergen, der Gemeinde Wietze und der Samtgemeinde Flotwedel ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs in der Zeit von 21:00 Uhr bis um 05:00 Uhr des Folgetages ab dem 30.03.2021, 21:00 Uhr, bis zum 13.04.2021, 05:00 Uhr, untersagt.
  2. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist abweichend von Nummer 1 gestattet, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Hierunter zählen insbesondere

a) eine notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung,

b) die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit,

c) das Ausführen von Haustieren,

d) der Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungen und

e) der Besuch von Angehörigen i. S. d. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch , wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.

Die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung in den oben genannten Städten und Gemeinden wird durch den Landkreis Celle und die Polizei kontrolliert. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung und die unter Punkt 1 genannte Ausgangsbeschränkung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.

Quelle: Landkreis Celle, Pressemitteilung Nr. 96, 29.03.2021

Vollmond im Anmarsch!

Dieses tolle 🥰 Foto von heute Abend wurde von Kathrin Boes übermittelt:

Vielen Dank dafür! 😉

Mitteleuropäische Sommerzeit beginnt

Am kommenden Wochenende, in der Nacht von Samstag, dem 27. auf Sonntag, den 28. März 2021 ist es wieder soweit:

Um 02:00 Uhr wird die Stundenzählung wegen der Umstellung von der mitteleuropäischen Zeit auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MEZ > MESZ) um eine Stunde auf 03:00 Uhr vorgestellt.

Thema Zeitumstellung: Daran scheitert die Abschaffung

Kurzbericht über die Ortsratssitzung am 09.03.2021

Die Ortsratssitzung war anders als sonst sehr gut besucht, welches wohl an der Tagesordnung lag! Die Bauplanung für die Ortsmitte hat dabei für großes Interesse gesorgt, aber auch andere Themen wie die Reiterei in und um Stedden wurden angesprochen.

Unter dem Punkt „Einwohnerfragestunde“ wurde von einem Mitbürger vorgetragen wie die Rei­­terei in und um Stedden von einigen Bürgern/innen wahrgenommen wird. Zur Erläuterung zu diesem Thema: Es gab einen „Brandbrief“ an die Ortsbürgermeister, in denen der gefühlte Zustand im Ort Stedden und der umgebenden Gemarkung geschildert wurde. Daraufhin hat die stellver. Ortsbürgermeisterin sich bei der Gemeinde zur Gesetzeslage informiert. Die Gemeinde verwies auf die §25 und 26 des NWaldLG. Es dürfen demnach alle Wirtschaftswege, die von zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden könne, auch beritten werden. Das Reiten mitten durch den Wald ist verboten. Zudem wurde mit allen Betreibern der Pferdehöfe in und um Stedden gesprochen, damit es den Pferdeeinstellern nochmals verdeutlicht wird. Der Ort Stedden selbst wird von einheimischen Reitern schon jetzt weitestgehend gemieden. Allerdings ist fraglich, ob das schon zu den Reitern aus bspw. Boye oder Winsen durchgedrungen ist. Eine Kennzeichnungspflicht von Pferden würde einen Rattenschwanz von Kennzeichnungspflichten (Hunde, Radfahrer…) nach sich ziehen und ist nicht praktikabel. Die Gemeinde Winsen sieht sich außerstande diese Ordnungs­widrigkeiten alle zu verfolgen und kann nur im Mitteilungsblatt auf die Gesetzeslage hinweisen und an den Bürgersinn appellieren. Das tun wir als Steddener Ortsräte hiermit auch!

Beim Tagesordnungspunkt Änderung des Bebauungsplans Stedden Nr. 2 „Altort“ gab es einige Irritationen. Ursprünglich sollte nur über die Änderung der „Bebauungsfenster“ abgestimmt wer­den, die eine ordnungsgemäße Bebauung erst ermöglichen würden. Für diese Irritationen sorgte der Bebauungsplan, der dem Antrag beigefügt war und auswies, das einige der Grundstücke nicht die vorgeschriebene Mindestgröße von 1250 m² hätten und weiterhin war nicht klar, ob die Bau­vorschrift aus 2006, welche die Gestaltung der Häuser/Grundstücke eingrenzt, auch für diese Bebauung gilt. Die Folge war, dass der Ortsrat den Antrag einstimmig ablehnte.

Inzwischen ist geklärt, dass die Grundstücke die Mindestgröße gemäß des Bebauungsplans Stedden Nr. 2 „Altort“ einhalten werden. Das gilt auch, da der Hof jetzt in 7 Grundstücke aufgeteilt wurde.

Die zwei nördlichen Grundstücke (am Alten Kirchweg bzw. Am Hirtenhaus) sollen verkauft werden. Ein Mehrfamilienhaus an der Stelle des alten Bauernhauses wurde bereits genehmigt, da es in das alte Baufenster passte und soll demnächst gebaut werden.

Die restlichen vier Baugrundstücke sollen vorerst eine Einheit bilden, auf der Scheune und Remise stehen bleiben. Dort soll in zwei bis drei Jahren noch ein Fachwerkhaus entstehen. In Summe entstehen also nur Häuser, welche zum dörflichen Charakter passen.

Über allem steht der nach wie vor gültige Bebauungsplan Stedden Nr. 2 „Altort“ aus dem Jahre 2006 mit der Bauvorschrift für den Ortskern Stedden! Deshalb können wir dem Bebauungsplan in der nun gültigen Fassung zustimmen, da alle Vorschriften eingehalten werden.

Ihre/eure Steddener Ortsräte

P.S.: Wer es noch nicht weiß: Auch auf dem Friedhof hat sich etwas getan!

Landkreis Celle: Bücherbus fährt auch in den Osterferien

Bildquelle: LK Celle

Kreisfahrbücherei aktualisiert Fahrplan und bietet kontaktlose Ausleihtermine

Celle (lkc). Da die meisten Familien wegen der derzeitigen Corona-Lage in den Osterferien zu Hause bleiben müssen, hat sich die Kreisfahrbücherei dazu entschlossen, die in den Vorjahren übliche Osterferien-Schließung ausfallen zu lassen und zusätzliche Ausleihtermine anzubieten. Die Fahrplan-Datenbank ist bereits dementsprechend aktualisiert worden. Ein Betreten des Bücherbusses ist aber weiterhin nicht möglich und daher wird wie bisher nur ein kontaktloser Ausleihservice („Click and Collect“) angeboten. Es sollte auch möglichst nur eine Person für die Abholung beim Bücherbus vorbeikommen.

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich (Online-Formular, E-Mail oder telefonisch).

Hier die Zusatztermine für die einzelnen Touren und Haltepunkte (die Haltezeiten entnehmen Sie bitte der Fahrplan-Datenbank oder dem gedruckten Fahrplan):

Mittwoch, 31. März 2021 – Tour 9: Stedden, Walle, Thören, Jeversen, Wieckenberg, Oldau, Eschede

Alle Termine sind vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen im Fahrbetrieb wegen neuer Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Nähere Informationen sind unter der Telefonnummer 05142-1620 oder im Internet unter http://www.kfb-celle.de erhältlich.

Quelle: Landkreis Celle, Pressemitteilung Nr. 90, 23.03.2021

Angekommen!

Etwas verspätet veröffentlichen wir die Bilder, die (bereits am vergangenen Dienstag) zum Thema „Störche in Stedden“ übermittelt wurden.

Daran, dass es sich beim fotografierten Pärchen um die bereits in Stedden bekannte „Familie“ handelt, hat der Fotograf – Thomas Rust – nicht den geringsten Zweifel: „Das müssen unsere sein, haben beide links nur ein Bein“ schrieb er…

Vielen Dank für die Fotos! 😉

Update – Landkreis Celle: Ab sofort allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel

Verdachtsfälle machen Ausweitung der Vorgaben landkreisweit nötig

Celle (lkc). Der Landkreis Celle verfügt – per Allgemeinverfügung, diese finden Sie hier: https://www.landkreis-celle.de/uploads/tx_sbdownloader/Amtsblatt_25-2021_03_12.pdf – sofort landkreisweit die Aufstallung von sämtlichem gehaltenen Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Die Aufstallungsverfügung ist im Amtsblatt sowie auf der Homepage des Landkreises einsehbar. Grund sind mehrere Todfunde von Wasservögeln, die als dringende Verdachtsfälle eingestuft werden. Nachdem bereits im Februar im Landkreis Peine der Ausbruch der Geflügelpest in Wildvögeln festgestellt wurde, kam es nun zu weiteren Ausbrüchen auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig und weiteren Verdachtsfällen sowie der Verschleppung in einen Hausgeflügelbestand im Landkreis Wolfenbüttel. Dabei ereignete sich die Einschleppung in einem Gebiet, in dem zuvor noch keine Fälle bei Wildvögeln festgestellt worden waren, was die Dynamik des Infektionsgeschehens verdeutlicht. Nunmehr wurden auf dem Gebiet der Stadt Celle zwei verendete Jungschwäne aufgefunden. Bei beiden Vögeln wurde durch das LAVES das Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza (H5N8) nachgewiesen. Dieser amtliche Ausbruchsverdacht wird derzeit durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt. Zusätzlich befinden sich noch 1 weiterer Schwan, 1 Silberreiher sowie 2 Kormorane in der Untersuchung, die allesamt im Bereich der Aller aufgefunden wurden.

Es muss daher zum jetzigen Zeitpunkt von der Möglichkeit der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände im gesamten Landkreis ausgegangen werden. Registrierte Geflügelhalter werden zusätzlich per Anschreiben kontaktiert. Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird vom Friedrich-Loeffler-Institut derzeit weiterhin als hoch eingestuft. Der Vogelzug aus Regionen, in denen das Virus in der Wildvogelpopulation zirkuliert, ist in vollem Gang, die wöchentlichen Fallzahlen steigen. Das Infektionsgeschehen zeigt sich zunehmend überregional und diffus.

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Niedersachsen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln dem Veterinäramt zu melden.

Aktualisierte Informationen zum Ausbruchsgeschehen sowie eine Übersichtskarte zu den Aufstallungsgeboten in Niedersachsen und Bremen finden sich auch auf www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

Quelle: Landkreis Celle, Pressmitteilung Nr. 76, 12.03.2021

Gesichtet: Der (Steddener) Storch

Im tiefen Vorbeiflug und auf dem Nest wurde heute der (Steddener) Storch gesichtet.

Das beste Wetter zum Bezug hat er sich ja nicht gerade ausgesucht: Leichter Schneefall am Morgen, ungemütliche Temperaturen über den Tag, dazu wenig Sonne und etwas Regen. Das muss man mögen. Oder ertragen.

Aktuelle Bilder gibt es momentan noch nicht, weshalb wir uns hier mit einem lizenzfreien Bild von der Plattform Pixabay und der Fotografin Alexas_Fotos behelfen.

Wir warten gespannt auf Ihre Bilder!

Warten auf den Frühling