Alle Jahre wieder: Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 15. Juli

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In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli (Brut-, Setz- u. Aufzuchtzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.

Dies geht aus den bestehenden Schutzvorschriften nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) hervor.

Dies gilt nicht für Hunde, die zur befugten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden. Zur freien Landschaft gehören alle Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage. Im Zweifel sollte jeder Hundehalter jedoch „der Natur den Vorzug“ einräumen. Dadurch werden frei lebende Tiere geschützt, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung, gerade auch durch Erholungssuchende, zurückgehen. So bieten oft schon unmittelbar am Ortsrand stillgelegte Flächen oder weniger intensiv genutzte Ackerrandstreifen, die entlang häufig begangener Feldwege liegen, Deckung und erscheinen vielen Tierarten als „Kinderstube“ geeignet. In diesem Zusammenhang wird z. B. auf die Wiesen hinter dem Allerdamm hingewiesen, die den Störchen als Nahrungsplatz und vielen Bodenbrüter als Nistplatz dienen. Nicht angeleinte Hunde werden hier mit Sicherheit als störend empfunden.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, Hunde würden erst dann eine Gefahr, wenn sie einem Stück Wild hinterher hetzen, ist es so, dass Wild über weite Entfernungen sensibel auf Hunde reagiert. Diese strömen schließlich einen gewissen „Raubtiergeruch“ aus und stören allein durch normales Herumschnüffeln am Wegesrand bereits brütende Vögel, wie Fasane, Rebhühner und Enten.

Hatte ein Hund erst einmal seine Nase am Gelege oder am Jungwild, ist dies meist verloren, weil es die Elterntiere nicht mehr annehmen.

Deshalb der ausdrückliche Hinweis, Hunde in dieser Zeit nur angeleint zu führen.

Quellen: NWaldLG, Gemeinde Winsen (Aller)