Gemeinde Winsen (Aller): Die Befestigung von öffentlichen Flächen ist untersagt

„Die Befestigung von öffentlichen Flächen ist untersagt

Dies gilt insbesondere für die Anlage von Stein- und Schottergärten

Bildquelle: Gemeinde Winsen (Aller) via Twitter

Die Gemeindeverwaltung musste in der jüngeren Vergangenheit vermehrt feststellen, dass öffentliche Flächen in unbefugter Weise befestigt wurden. Dies ist für die Gemeinde Winsen (Aller) im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht sowie den Klimaschutz, den Hochwasserschutz und den Naturschutz problematisch…“