Gemeinde Winsen (Aller): Online-Adventskalender mit Gewinnspiel startet am 1. Dezember

Text und Bild: Gemeinde Winsen (Aller)

„Am 1. Dezember ist es wieder so weit: unser Online – Adventskalender geht online! Hier öffnet sich bis zum Heiligen Abend an jedem Tag ein neues Türchen, das für den Betrachter eine Überraschung bereithält.

Der Kalender steht in diesem Jahr im Zeichen der Ortsgeschichte: Hinter vielen der Türchen verbergen sich Auszüge und Inhalte aus dem reichen Fundus der Winser Geschichtsblätter. Passend dazu erscheint die neue Ausgabe Nr. 27 am 25. November 2021…“

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LK Celle: Weitere Impftermine

Der Landkreis Celle bietet, u. a. mit Mobilen Impfteams, weitere Impftermine an. Einzelheiten finden Sie im Corona-Newsticker.

Quelle: Landkreis Celle, Pressemitteilung Nr. 293, 30.11.2021

Ab Mittwoch gilt Warnstufe 2 im Landkreis Celle

Aus 2G wird 2GPlus / Abstands- und Maskengebot

Celle (lkc). Der Landkreis Celle hat heute (29.11.2021) eine Allgemeinverfügung erlassen, in der festgestellt wird, dass ab dem 01.12.2021 die Warnstufe 2 im Landkreis Celle gilt. Die Allgemeinverfügung können Sie hier im Wortlaut lesen.

Das bedeutet im Wesentlichen eine weitere Verschärfung der bereits geltenden Schutzmaßnahmen. Alle Einzelheiten ergeben sich direkt aus den Vorschriften der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Diese können Sie hier einsehen.

Ab Gelten der Warnstufe 2 darf zum Beispiel nur noch ins Restaurant, in die Diskothek, in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, zum Friseur oder körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich auch negativ getestet ist. Dies gilt auch in geschlossenen Räumen, wenn mehr als 15 Personen (in Warnstufe 1 waren es noch 25) zusammenkommen. Ab Warnstufe 2 sind in den meisten Bereichen nur noch FFP2-Masken zulässig. Tests können bei den zugelassenen Teststationen absolviert werden, in einer Einrichtung wie zum Beispiel Gastronomie oder Sportstudio unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt oder vom Arbeitgeber bescheinigt werden, wenn die Tests dort unter Aufsicht einer anderen Person absolviert wurden. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Tests ohne Aufsicht reichen nicht aus.

Ausnahmen gelten unter anderem am Arbeitsplatz (3G), in Bussen und Bahnen (ÖPNV) (3G), für Handel/Geschäfte, medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen, Blutspenden, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – ausgenommen beim Besuch von Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars etc. -, Personen mit medizinischer Kontra-Indikation, bei rechtlich vorgeschriebenen Zusammenkünften sowie beruflichen Versammlungen.

Die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung zu Fragen rund um das Thema Corona ist erreichbar unter 0511 120 6000 von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:30 Uhr.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie hier.

Einen Übersicht über die Warnstufen und Regelungen finden Sie hier.

Quelle: Landkreis Celle, Pressemitteilung Nr. 292, 29.11.2021

1. Advent 🕯️

 

LK Celle – Maskenpflicht in der Celler Innenstadt

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung / Regelung gilt ab Montag

Celle (lkc). Angesichts der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen hat der Landkreis Celle als zuständige Infektionsschutzbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erweitert. In den nachfolgenden Geltungsbereichen hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel zu tragen:

Täglich in der Zeit von 9 Uhr bis 21 Uhr in der Innenstadt der Stadt Celle (Altenceller Torstraße, Hehlentorstraße, Weißer Wall, Westcellertorstraße, Arno-Schmidt-Platz, Großer Plan, Bergstraße, Kleiner Plan, Mauernstraße, Prinzengasse, Robert-Meyer-Platz, Poststraße, Runde Straße, Brauhausstraße, Stechbahn, Markt, Zöllnerstraße, Am Heiligen Kreuz, Piltzergasse, Rabengasse, An der Stadtkirche, Kalandgasse, Kanzleistraße, Schuhstraße, Neue Straße, Brandplatz und Schlossplatz).

Verstöße gegen diese Anordnung sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet. Auf die sofortige Vollziehbarkeit dieser Allgemeinverfügung wird hingewiesen. Die Maskenpflicht gilt ab Montag und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2021.

Die Verfügung können Sie hier im Wortlaut nachlesen.

Quelle: Landkreis Celle, Pressemitteilung Nr. 290, 26.11.2021

+++ Hinweis in eigener Sache: Laufend aktualisierte COVID-19 Informationen finden Sie unter „Corona-Newsticker“ im ersten Beitrag auf der Startseite. +++

LK Celle: Online-Terminvergabe nun auch für die Führerscheinstelle

Im Straßenverkehrsamt des Landkreises Celle können ab sofort auch Termine für die Führerscheinstelle online gebucht werden. Hierbei werden Termine für einen Zeitraum von zwei Wochen angeboten und fortlaufend aktualisiert.

Im Rahmen der Buchung der Termine erhalten Sie Schritt für Schritt weitere Informationen rund um Ihren bevorstehenden Termin beispielsweise zu erforderlichen Unterlagen oder der Gebühr.

Zur Online-Buchung bei der Führerscheinstelle

Quelle: LK Celle, 25.11.2021

Winser Geschichtsblätter: Nr. 27 ist ab sofort erhältlich

Heute ist das neueste Heft der Winser Geschichtsblätter erschienen.

Aus dem Inhalt:

  • Energieversorgung in früheren Zeiten und die Entwicklung der Meißendorfer Höfe ab 1770
  • Lokale Auswirkungen der Spanischen Grippe um 1918
  • Einweihung des Winser Ratshauses

Die Nr. 27 der Winser Geschichtsblätter ist für 5,– € bei der Winser Tourismus-Information, im Rathaus sowie im Einzelhandel erhältlich.

Weitere Einzelheiten hier

Gemeinde Winsen (Aller): Die Gemeindeverwaltung informiert

Coronapandemie: Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen

„Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen…“

Zur vollständigen Presseinformation

Quelle: Land Niedersachsen, Nds. Staatskanzlei, 23.11.2021

Update: Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab Mittwoch, 24. November 2021

Update: Corona-Verordnung – kompakt in Grafiken

+++ Bekanntgabe der Feststellung einer Warnstufe nach der Corona-Verordnung +++

Nach § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 wird

mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.

Die Corona-Lage in Niedersachsen: Mit der neuen Corona-Verordnung wird ab heute, Mittwoch den 24.November 2021, landesweit die Warnstufe 1 festgestellt. Sowohl die Hospitalisierungen als auch die Belegung der Intensivbetten haben den Schwellenwert überschritten.

Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.

Gemeinde Winsen (Aller): Impfaktion im Dezember ausgebucht

Bildquelle: Gemeinde Winsen (Aller)

Aufgrund der hohen Nachfrage können leider keine Impftermine für den 11.12.2021 mehr vergeben werden.  Es gibt aber die Möglichkeit über eine Warteliste nachzurücken. Möchten Sie auf diese aufgenommen werden, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an impftermin(at)winsen-aller.com.  Vergessen Sie bitte nicht Ihre vollständigen Kontaktdaten mitzuteilen und ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfung handelt.  Im Falle der Zweitimpfung teilen Sie bitte auch das Impfdatum mit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.