„Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen…“
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Quelle: Land Niedersachsen, Nds. Staatskanzlei, 23.11.2021
Update: Niedersächsische Corona-Verordnung – gültig ab Mittwoch, 24. November 2021
Update: Corona-Verordnung – kompakt in Grafiken
+++ Bekanntgabe der Feststellung einer Warnstufe nach der Corona-Verordnung +++
Nach § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 wird
mit Wirkung vom 24. November 2021 die Warnstufe 1 landesweit für das Land Niedersachsen festgestellt.

Die Feststellung endet, soweit nach § 3 Absatz 1 bis 4 ein Zeitpunkt festgestellt wird, ab dem keine oder eine andere Warnstufe gilt.