SVO: Wegfall des Dezember-Abschlags und Mehrwertsteuer-Senkung

Kundinnen und Kunden müssen in diesem Jahr im Dezember keinen monatlichen Abschlag für die Erdgaslieferung zahlen. Darauf macht die SVO-Gruppe aufmerksam. Der regionale Energieversorger setzt damit einen weiteren Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung um. Wichtig zu wissen ist, dass die genaue Höhe der staatlichen Unterstützung erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung ermittelt wird. Das heißt: Die tatsächliche Ersparnis wird am Ende im Regelfall höher oder niedriger ausfallen als der Wert des weggefallenen Dezember-Abschlags. Darüber hinaus profitieren die Kundinnen und Kunden in diesem Jahr von einer besonderen Mehrwertsteuerregelung bei der SVO-Gruppe.

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