
In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli (Brut-, Setz- u. Aufzuchtzeit) dürfen Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.
Dies geht aus den bestehenden Schutzvorschriften nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) hervor.
Dies gilt nicht für Hunde, die zur befugten Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden. Zur freien Landschaft gehören alle Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage. Im Zweifel sollte jeder Hundehalter jedoch „der Natur den Vorzug“ einräumen. Dadurch werden frei lebende Tiere geschützt, deren Bestände durch vielfältige Formen der Landnutzung, gerade auch durch Erholungssuchende, zurückgehen.