Die Ortsratssitzung war anders als sonst sehr gut besucht, welches wohl an der Tagesordnung lag! Die Bauplanung für die Ortsmitte hat dabei für großes Interesse gesorgt, aber auch andere Themen wie die Reiterei in und um Stedden wurden angesprochen.
Unter dem Punkt „Einwohnerfragestunde“ wurde von einem Mitbürger vorgetragen wie die Reiterei in und um Stedden von einigen Bürgern/innen wahrgenommen wird. Zur Erläuterung zu diesem Thema: Es gab einen „Brandbrief“ an die Ortsbürgermeister, in denen der gefühlte Zustand im Ort Stedden und der umgebenden Gemarkung geschildert wurde. Daraufhin hat die stellver. Ortsbürgermeisterin sich bei der Gemeinde zur Gesetzeslage informiert. Die Gemeinde verwies auf die §25 und 26 des NWaldLG. Es dürfen demnach alle Wirtschaftswege, die von zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden könne, auch beritten werden. Das Reiten mitten durch den Wald ist verboten. Zudem wurde mit allen Betreibern der Pferdehöfe in und um Stedden gesprochen, damit es den Pferdeeinstellern nochmals verdeutlicht wird. Der Ort Stedden selbst wird von einheimischen Reitern schon jetzt weitestgehend gemieden. Allerdings ist fraglich, ob das schon zu den Reitern aus bspw. Boye oder Winsen durchgedrungen ist. Eine Kennzeichnungspflicht von Pferden würde einen Rattenschwanz von Kennzeichnungspflichten (Hunde, Radfahrer…) nach sich ziehen und ist nicht praktikabel. Die Gemeinde Winsen sieht sich außerstande diese Ordnungswidrigkeiten alle zu verfolgen und kann nur im Mitteilungsblatt auf die Gesetzeslage hinweisen und an den Bürgersinn appellieren. Das tun wir als Steddener Ortsräte hiermit auch!
Beim Tagesordnungspunkt Änderung des Bebauungsplans Stedden Nr. 2 „Altort“ gab es einige Irritationen. Ursprünglich sollte nur über die Änderung der „Bebauungsfenster“ abgestimmt werden, die eine ordnungsgemäße Bebauung erst ermöglichen würden. Für diese Irritationen sorgte der Bebauungsplan, der dem Antrag beigefügt war und auswies, das einige der Grundstücke nicht die vorgeschriebene Mindestgröße von 1250 m² hätten und weiterhin war nicht klar, ob die Bauvorschrift aus 2006, welche die Gestaltung der Häuser/Grundstücke eingrenzt, auch für diese Bebauung gilt. Die Folge war, dass der Ortsrat den Antrag einstimmig ablehnte.
Inzwischen ist geklärt, dass die Grundstücke die Mindestgröße gemäß des Bebauungsplans Stedden Nr. 2 „Altort“ einhalten werden. Das gilt auch, da der Hof jetzt in 7 Grundstücke aufgeteilt wurde.
Die zwei nördlichen Grundstücke (am Alten Kirchweg bzw. Am Hirtenhaus) sollen verkauft werden. Ein Mehrfamilienhaus an der Stelle des alten Bauernhauses wurde bereits genehmigt, da es in das alte Baufenster passte und soll demnächst gebaut werden.
Die restlichen vier Baugrundstücke sollen vorerst eine Einheit bilden, auf der Scheune und Remise stehen bleiben. Dort soll in zwei bis drei Jahren noch ein Fachwerkhaus entstehen. In Summe entstehen also nur Häuser, welche zum dörflichen Charakter passen.
Über allem steht der nach wie vor gültige Bebauungsplan Stedden Nr. 2 „Altort“ aus dem Jahre 2006 mit der Bauvorschrift für den Ortskern Stedden! Deshalb können wir dem Bebauungsplan in der nun gültigen Fassung zustimmen, da alle Vorschriften eingehalten werden.
Ihre/eure Steddener Ortsräte
P.S.: Wer es noch nicht weiß: Auch auf dem Friedhof hat sich etwas getan!
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