2. Sitzung des Ortsrates Wolthausen/Stedden

Am Dienstag, dem 28.06.2022 findet ab 19.00 Uhr die 2. Sitzung des Ortsrates Wolthausen/Stedden im Dorfgemeinschaftshaus Stedden statt.

Der Ortsrat informiert: Kurzfristige Impfmöglichkeit in Wolthausen

Wie der Ortsrat Wolthausen/Stedden mitteilt, besteht kurzfristig die Möglichkeit, sich am Dienstag, dem 28. Dezember 2021 ab 13:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Wolthausen mit einer Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung (Impfstoff: Moderna) gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Es steht eine begrenzte Kapazität von ca. 100 Impfdosen zur Verfügung.
Interessierte melden sich bitte direkt beim Ortsbürgermeister Christian Peters unter der Mobilfunknummer 0171 / 481 0 356. Für alle erfolgreichen Anmeldungen gibt es dann einen Ablaufplan zurück!

Der Steddener Ortsrat zum Jahresabschluss

Gemeinde Winsen (Aller): Aktuelle Einwohnerzahlen

Von Volker Deiters stammt die folgende Tabelle zu aktuellen Einwohnerzahlen der Gemeinde Winsen (Aller), die auch den Anteil der über 60 Jährigen berücksichtigt:

Absage: Senioren-Adventsfeier

Nachlese: „Kleiner Dorftreff“

Die Wählergruppe „Wir für Stedden“ hatte für Sonntag, den 29.08. ab 16 Uhr zu einem kleinen Dorftreff eingeladen. Obwohl der Himmel seine Schleusen geöffnet hatte, kamen doch etwa 60 Steddener zum Dorfgemeinschaftshaus. Man konnte fast meinen, dass es etwas wie „Entzug“ unter den Steddenern gegeben hat, die diese Gelegenheit nun nutzten endlich mal wieder „unter Leute zu kommen“. Die „große Politik“ spielte dabei nicht die Hauptrolle, was die drei Ortsratskandidaten von „Wir für Stedden“, nämlich Sophia von Hardenberg, Stefanie Brauer und Volker Deiters, aber gar nicht störte, denn auch sie hatten ja diesen „Entzug“ und waren, wenn sie nicht mit der Bewirtung beschäftigt waren, mittendrin. Bei Würstchen und Getränken wurde gut „zugelangt“ und mehrfach war zu hören, dass so ein „Kleiner Dorftreff“ auch mal außerhalb von Wahlzeiten stattfinden könnte. Die drei Kandidaten jedenfalls hätten nichts dagegen! 

Nun muss aber erstmal gewählt werden! Bei den anderen Wahlen mag sich jeder nach seinem Gusto für Parteien oder Gruppierungen entscheiden. Die Kandidaten von „Wir für Stedden“ hoffen aber sehr, dass bei der Wahl des Ortsrats dieses Mal die Steddener Stimmen eben auch in Stedden bleiben und das bei einer hohen Wahlbeteiligung!  Damit würde das Signal gesendet, dass die Steddener bei Angelegenheiten die Stedden betreffen ein gewichtiges Wort mitzureden gedenken und nicht fremdbestimmt werden wollen. Das geht am besten, wenn im verkleinerten Ortsrat möglichst alle unsere Kandidaten vertreten sind!

Also: Am 12.09. wählen und zwar WfS!

Text: WfS

Kommunalwahl 2021: Mit neuer Aufstellung wieder am Start – „Wir für Stedden“

Die Kommunalwahl 2021 „steht vor der Tür“. Am Sonntag, dem 12. September 2021 können Sie in Stedden, wie immer zwischen 8 und 18 Uhr, ihre Wählerstimme im Dorfgemeinschaftshaus Stedden abgeben.

Alternativ können Sie über die in diesen Tagen versandten Wahlbenachrichtigungen eine Briefwahl beantragen. Hierzu steht Ihnen auch im Internet das Portal „OLIWA – Online Wahlschein“ oder der (nicht immer funktionierende) aufgedruckte QR-Code zur Verfügung.

Für die Kommunalwahl 2021 stellt sich erneut „Wir für Stedden (WfS)“, in neuer Aufstellung, zur Wahl:

 

 

[Bilder: Flyer WfS – Wir für Stedden]

Kurzbericht über die Ortsratssitzung am 09.03.2021

Die Ortsratssitzung war anders als sonst sehr gut besucht, welches wohl an der Tagesordnung lag! Die Bauplanung für die Ortsmitte hat dabei für großes Interesse gesorgt, aber auch andere Themen wie die Reiterei in und um Stedden wurden angesprochen.

Unter dem Punkt „Einwohnerfragestunde“ wurde von einem Mitbürger vorgetragen wie die Rei­­terei in und um Stedden von einigen Bürgern/innen wahrgenommen wird. Zur Erläuterung zu diesem Thema: Es gab einen „Brandbrief“ an die Ortsbürgermeister, in denen der gefühlte Zustand im Ort Stedden und der umgebenden Gemarkung geschildert wurde. Daraufhin hat die stellver. Ortsbürgermeisterin sich bei der Gemeinde zur Gesetzeslage informiert. Die Gemeinde verwies auf die §25 und 26 des NWaldLG. Es dürfen demnach alle Wirtschaftswege, die von zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden könne, auch beritten werden. Das Reiten mitten durch den Wald ist verboten. Zudem wurde mit allen Betreibern der Pferdehöfe in und um Stedden gesprochen, damit es den Pferdeeinstellern nochmals verdeutlicht wird. Der Ort Stedden selbst wird von einheimischen Reitern schon jetzt weitestgehend gemieden. Allerdings ist fraglich, ob das schon zu den Reitern aus bspw. Boye oder Winsen durchgedrungen ist. Eine Kennzeichnungspflicht von Pferden würde einen Rattenschwanz von Kennzeichnungspflichten (Hunde, Radfahrer…) nach sich ziehen und ist nicht praktikabel. Die Gemeinde Winsen sieht sich außerstande diese Ordnungs­widrigkeiten alle zu verfolgen und kann nur im Mitteilungsblatt auf die Gesetzeslage hinweisen und an den Bürgersinn appellieren. Das tun wir als Steddener Ortsräte hiermit auch!

Beim Tagesordnungspunkt Änderung des Bebauungsplans Stedden Nr. 2 „Altort“ gab es einige Irritationen. Ursprünglich sollte nur über die Änderung der „Bebauungsfenster“ abgestimmt wer­den, die eine ordnungsgemäße Bebauung erst ermöglichen würden. Für diese Irritationen sorgte der Bebauungsplan, der dem Antrag beigefügt war und auswies, das einige der Grundstücke nicht die vorgeschriebene Mindestgröße von 1250 m² hätten und weiterhin war nicht klar, ob die Bau­vorschrift aus 2006, welche die Gestaltung der Häuser/Grundstücke eingrenzt, auch für diese Bebauung gilt. Die Folge war, dass der Ortsrat den Antrag einstimmig ablehnte.

Inzwischen ist geklärt, dass die Grundstücke die Mindestgröße gemäß des Bebauungsplans Stedden Nr. 2 „Altort“ einhalten werden. Das gilt auch, da der Hof jetzt in 7 Grundstücke aufgeteilt wurde.

Die zwei nördlichen Grundstücke (am Alten Kirchweg bzw. Am Hirtenhaus) sollen verkauft werden. Ein Mehrfamilienhaus an der Stelle des alten Bauernhauses wurde bereits genehmigt, da es in das alte Baufenster passte und soll demnächst gebaut werden.

Die restlichen vier Baugrundstücke sollen vorerst eine Einheit bilden, auf der Scheune und Remise stehen bleiben. Dort soll in zwei bis drei Jahren noch ein Fachwerkhaus entstehen. In Summe entstehen also nur Häuser, welche zum dörflichen Charakter passen.

Über allem steht der nach wie vor gültige Bebauungsplan Stedden Nr. 2 „Altort“ aus dem Jahre 2006 mit der Bauvorschrift für den Ortskern Stedden! Deshalb können wir dem Bebauungsplan in der nun gültigen Fassung zustimmen, da alle Vorschriften eingehalten werden.

Ihre/eure Steddener Ortsräte

P.S.: Wer es noch nicht weiß: Auch auf dem Friedhof hat sich etwas getan!

9. Sitzung des Ortsrates Wolthausen / Stedden

Zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Stedden Nr. 2 „Altort“

Bildquelle: Gemeinde Winsen (Aller)