Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und Wunsch
auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung, müssen wir die
Jahreshauptversammlung vom 25.05.2022 der Dorfgemeinschaft Stedden e.V.
wiederholen und laden Sie hiermit fristgerecht herzlich am Freitag, den
15.07.2022 im Dorfgemeinschaftshaus Stedden um 19.00 Uhr dazu ein.
Am Dienstag, dem 05. Juli 2022, ist das Mobile Impfteam des Landkreises Celle im Steddener Dorfgemeinschaftshaus für Erst-, Zweit-, Booster- und Viertimpfungen vor Ort.
Für die Impfung, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr, stehen die Vakzine „BioNTech“ und „Moderna“ zur Wahl.
Quelle: Landkreis Celle/VM
„Heimatpflegerin Friederike Schiedung erinnert sich
STEDDEN. Während des jüngsten Arbeitstreffens der Winser Heimatpfleger in der alten Schule in Stedden überreichte Bürgermeister Dirk Oelmann Friederike Schiedung eine aktuelle Zeichnung mit Ansichten aus Stedden. Im Mittelpunkt: Das Dorfgemeinschaftshaus. Anlass war das 30-jährige Bestehen der Einrichtung, die von den örtlichen Vereinen genutzt wird…“
Die Dorfgemeinschaft Stedden e. V. lädt zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 25. Mai 2022 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus ein.
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dann gilt in Niedersachsen das so genannte Flächen-Lage-Modell. Die Erklärungen hierzu sind aber schon 2022 fällig. Ab heute verschicken die Finanzämter die dazugehörigen Schreiben.
Bisher wird die Grundsteuer nach im Jahr 1964 festgelegten Maßstäben berechnet. Aufgrund vieler Veränderungen in den vergangenen Jahren hat das Bundesverfassungsgericht 2018 die veralteten Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt, worauf der Bund ein neues Grundsteuergesetz beschließen musste. Die Bundesländer dürfen vom Bundesmodell abweichen, wovon Niedersachsen mit einem eigenen Gesetz Gebrauch macht.
Im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell ist die Fläche ein Faktor, um die Grundsteuer zu berechnen. Das bedeutet: Wer viel Fläche besitzt, bezahlt mehr Grundsteuer als jemand mit weniger Flächenbesitz. Dabei wird zwischen der Grundstücksfläche und der bebauten Fläche unterschieden. Dazu kommt der Lage-Faktor, der vom Finanzamt selbst ermittelt wird. Als Grundlage dient der Bodenrichtwert – also der jeweilige Quadratmeterpreis von Grund und Boden. Das führt dazu, dass Eigentümer in beliebten und teuren Gebieten mehr zahlen als Eigentümer in weniger attraktiven Vierteln. Den Lage-Faktor können Eigentümer sich im „Grundsteuer-Viewer“ anzeigen lassen.
Dieser ist schon online, sollte aber erst ab 1. Juli genutzt werden, weil noch einige Daten konkretisiert werden müssen.
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